Unsere Anträge in der Wahlperiode 2024 bis 2029

Die Position des ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises Nordhausen soll gestrichen werden.

Erklärung: 

Die Vertretungsregelung des Landrates ist durch den 1. und 2. hauptamtlichen Beigeordneten geregelt. Durch den Wegfall des ehrenamtlichen Beigeordneten könnten ca. 3.000 Euro jährlich an finanziellen Mitteln freigemacht werden.

Status: abgelehnt

Mehrere Befugnisse des Kreistages sollten auf den Kreisausschuss übertragen werden. Dabei ging es u.a. um den Kauf von bestimmten Flächen. Unser Antrag sieht vor, die Befugnisse im Kreistag zu belassen.

Erklärung: Der Kreistag ist das von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte demokratische Gremium. Bei den verschobenen Befugnissen geht es teilweise um sehr viel Geld. Deswegen wollen wir diese in der Zuständigkeit des Kreistages belassen

Status: abgelehnt

Der Antrag sieht die Einführung eines kostenlosen Mittagessens an allen Schulen in Trägerschaft des Landkreises bis zum Jahr 2029 vor.

Erklärung: Viele Familien im Landkreis Nordhausen leben in finanziell schwierigen Situationen. Besonders betroffen sind dadurch oftmals die Kinder. Um Kindern wenigstens eine warme und gesunde Mahlzeit pro Tag, unabhängig ihrer sozialen oder finanziellen Herkunft zu ermöglichen, wollen wir das Schulessen kostenfrei. Da dies auch finanzielle Auswirkungen auf die durchaus angespannte finanzielle Lage des Landkreises hat, sieht unser Antrag eine schrittweise Einführung bis 2029 vor.

Status: eingereicht/in Beratung

Unsere Anfragen in der Wahlperiode 2024 bis 2029

Schülerinnen und Schüler, die eine private Schule besuchen, im Landkreis Nordhausen müssen die Beförderungskosten in vollem Umfang selbst tragen. Trifft dies so zu? Falls ja, auf welcher Grundlage geschieht dies?

Antwort: "Die Übernahme der Kosten zur Schulbeförderung ist im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz (ThürSchFG) geregelt. Dabei bezieht sich die Rechtsgrundlage nur auf staatliche Schulen (vgl. § 1 Abs. 1 ThürSchFG). Bei Schulen in privater Trägerschaft ist Landkreis Nordhauen weder für die Gebäudebereitstellung, noch Ausstattung oder Kostenübernahme für die Beförderung verantwortlich."

Aus der Beantwortung der ersten Anfrage, ergaben sich weitere Fragen, die hier nachfolgend aufgeführt sind:

1. Wie viele Kinder besuchen im Landkreis Nordhausen eine Schule in privater Trägerschaft?
2. Wie viele Kinder wären auf Grund der Entfernung zu ihrer Schule anspruchsberechtigt auf Schülerbeförderung, wäre die Schule statt in privater in staatlicher Trägerschaft?
3. Welche Kosten würden dem Landkreis Nordhausen entstehen, würden die Beförderungskosten für die Kinder an Schulen in privater Trägerschaft ebenfalls übernommen werden?

Antwort: "Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit haben wir keine Daten zur Anzahl der Schüler, ihren Adressen oder Wegstrecken. Eine Erhebung oder Anfrage zu diesen Daten ist uns rechtlich nicht möglich. Beide Grundschulen in freier Trägerschaft liegen zudem innerhalb der Stadt Nordhausen. Da die Stadt selbst Schulträger für Grund- und Regelschulen ist, ist eine Übernahme durch den Landkreis bereits ausgeschlossen."
 

Unsere Fraktion erreichte eine Bürgeranfrage hinsichtlich der Kostenübernahme für Wohnungen bei Bürgergeld-Empfänger*innen. Es gibt da wohl eine Diskrepanz zwischen der Grundmiete, die bundesweit als Grundlage gilt und welche hier im Kreis zur Grundlage genommen wird, ebenso hinsichtlich der angemessenen Größe für eine Person. Auch sei die Richtlinie seit mindestens 2021 nicht mehr angepasst worden, dies hätte jedoch spätestens 2023 erneut passieren müssen.

Inwiefern trifft dies zu? Falls es zutreffend ist, mit welcher Begründung werden im Kreis Nordhausen Bürgergeld-Empfänger*innen kleinere Wohnungen und weniger Grundmiete zuerkannt?

Beantwortung: 

Sehr geehrter Herr Rosenstock,

gemäß §22 Absatz 1Satz 1Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB Il ist der Landkreis zuständiger Träger für Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Die Grundmiete ist zwar Bedarfsbestandteil bei Mietwohnungen, allerdings gibt es zur anzuerkennenden Miethöhe keine bundeseinheitliche Regelung. Der Bund sieht hier die kommunale Ausgestaltung vor, um unterschiedliche regionale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es gibt also keinen bundeseinheitlichen Grundmiete-Angemessenheitswert. Der als angemessen anerkannte Wohnraumbedarf ist ebenfalls nicht bundesweit geregelt, sondern vom zuständigen Träger zu definieren. Im Landkreis Nordhausen ist dieser Wert der landesrechtlich geregelten Wohnraumförderung entlehnt, was anerkannte Praxis ist.

Der Begriff der Angemessenheit ist rechtlich unbestimmt und vom zuständigen Träger auszugestalten. Die Angemessenheit ist grundsätzlich immer fallbezogen festzustellen. Man spricht hier von individueller Angemessenheit. Die sogenannte abstrakte Angemessenheit liefert die nötigen Anhaltspunkte und fallbezogene Nicht-Prüf-Grenzen. Die abstrakte Angemessenheit wird durch (Angemessenheits-)Richtwerte ausgedrückt, die vom zuständigen Träger durch eine Richtlinie oder Satzung für das betrachtete Territorium (Vergleichsraum) zu definieren sind. Grundlage dafür sind die Regelungen nach §$ 22a f. SGB lI ni Verbindung mit bereits umfänglich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung.

 

Der Landkreis Nordhausen hat die genannten Angemessenheitsrichtwerte zuletzt mit Beschluss des Kreisausschusses vom 18.06.2021 durch Indexfortschreibung mit Wirkung ab 01.07.2021 angepasst. Eine solche Indexfortschreibung berücksichtigt die mietpreisliche und nebenkostenbezogene Weiterentwicklung am Wohnungsmarkt und kann einmalig nach zwei Jahren anstelle einer ausführlichen Wohnungsmarktanalyse durchgeführt werden, um die abstrakte Angemessenheit rechts- und revisionssicher zu bestimmen. Zwei Jahre hiernach ist wiederum eine ausführliche Wohnungsmarktanalyse mit einem sogenannten schlüssigen Konzept vorzunehmen.

Das Nachfrageaufkommen am Wohnungsmarkt im Landkreis Nordhausen ist seit 2022 sehr

stark angestiegen. Wesentlicher Grund dafür ist das stark angewachsene Fluchtgeschehen, insbesondere aufgrund des russischen Angriffskrieges auf das Staatsgebiet der Ukraine. Auch

zwei Jahre nach dem Beschluss der aktuell geltenden Unterkunftsrichtlinie war nicht abzusehen, wie lange sich die gesteigerte Nachfragesituation noch auf diesem Niveau hält. Die vermutete kurzfristige Ausnahmesituation auf der Nachfrageseite hätte in einer Wohnungsmarktanalyse zu Ergebnissen geführt, welche die mittelfristigen Marktbedingungen nicht abgebildet hätten. Dabei hätte das Risiko bestanden, dem Gleichgewicht des Wohnungsmarktes sowie auch dem Kreishaushalt zu schaden. Zwischenzeitlich kann davon ausgegangen werden, dass die

höhere Wohnungsnachfrage mi für die Existenzsicherung relevanten Marktsegment kaum ab- nimmt, sondern sich verstetigt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die abstrakte Angemessenheit zeitnah durch eine konkrete Wohnungsmarktanalyse erneut zu bestimmen. Es ist beabsichtigt, ein fachspezialisiertes Unternehmen mit dieser Analyse und der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zu beauftragen. Das Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet. Die neuen Richtwerte würden dann auch im Rechtskreis der Sozialhilfe nach dem SGB XI Anwendung finden.

Freundliche Grüße

 

Matthias Jendricke

Die Anfrage unserer Fraktion betrifft den geplanten Neubau der Grundschule in Harztor / OT Ilfeld.

 

Der Beschluss zum Neubau der Schule wurde in der letzten Legislatur des Kreistages gefasst und soll in absehbarer Zeit in die Realität umgesetzt werden. Heute steht dazu auch noch ein begleitender Beschluss zur Schaffung und Finanzierung der notwendigen Verkehrsinfrastruktur auf der Tagesordnung.

 

Zum Neubau der Schule haben wir folgende Fragen:

 

1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Durchführung von Schulsport an diesem Standort? Laufen die Planungen parallel zur Errichtung des Schulgebäudes? Bietet der Standort Platzkapazitäten für eine Sporthalle und einen Sportplatz?

 

2. Es war im Gespräch, dass eventuell die vorhandene Sporthalle der Neanderklinik mit einer entsprechenden vertraglichen Regelung genutzt werden soll. Die Sporthalle weist nach unserer Kenntnis einen erheblichen Repaturstau auf und kann ohne eine entsprechende Sanierung nicht genutzt werden.
Gibt es konkrete vertragliche Verhandlungen seitens des Landkreises oder der Servicegesellschaft mit der Neanderklinik zu diesem Thema? Wurde das notwendige Investitionsvolumen bereits ermittelt? Wie ist die zeitliche Abfolge und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es dafür?

Gibt es neben dieser Sporthalle auch eine Möglichkeit, Freiluftsport auf einem Sportplatz anzubieten?

 

3. Welche Optionen gibt es, wenn bis zur Inbetriebnahme der neuen Schule an diesem Standort kein Sportunterricht angeboten werden kann?

 

Der Sportunterricht ist neben den Grundlagenfächern wichtig für die Entwicklung der Kinder. Bereits jetzt müssen wir davon ausgehen, dass unser Nachwuchs große Defizite im Bereich körperliche Fitness und Bewegung hat und sollten daher zumindest im schulischen Bereich dafür sorgen, dass es ein ausgleichendes Sportangebot gibt.

Beantwortung: Im Innenhof der neuen Schule soll eine Außensportanlage entstehen. Außerdem soll die Turnhalle der Neanderklinik genutzt werden. Diese muss jedoch erst in mehreren Jahresscheiben ertüchtigt werden. Als Übergangslösung soll die Turnhalle der alten Schule weiterhin genutzt werden. Hierfür ist ein Bustransfer vorgesehen.

Im Auftrag der Fraktion stellte ich eine Anfrage zum ÖPNV - Konkret zur Vereinheitlichung des Ticketsystems. Je nach Fahrtroute sind bis zu drei unterschiedliche Tickets mit verschiedenen Preisen erforderlich. Die Farscheine können zudem nicht Verkehrsträgerübergreifend erworben werden.

Bereits im Jahr 2021 war im Kreistag Nordhausen die Vereinheitlichung des Ticketsystems im Landkreis Nordhausen ein Thema. Hierzu wurden im Anschluss Erhebungen durchgeführt. Bisher ist keine Änderung zu erkennen. Die Fraktion bittet den Landrat um Auskunft, wie der aktuelle Stand dazu ist.

Antwort: Der Landrat sieht durch das 49,-€ Ticket momentan keinen Handlungsbedarf. Unabhängig davon ist es geplant 2026 dem Verkehrsverbund Mittelthüringen beizutreten.

 

Hinsichtlich der Einführung und Durchführung der Nutzung der Bezahlkarte im Landkreis Nordhausen habe ich folgende Fragen an die Landkreisverwaltung:

  1. Ab wann wurde die Bezahlkarte als Modell im Landkreis Nordhausen eingeführt?
  2. Mit welchen Partnerunternehmen arbeitet der Landkreis Nordhausen zusammen?
  3. Welche Restriktionen sind mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden, bitte nachfolgend einzeln beantworten:
    1. Beschränkung des Einsatzes auf die Postleitzahl?
    2. Beschränkung des Einsatzes auf den Landkreis?
    3. Beschränkung des Einsatzes bei Online-Käufen?
    4. Beschränkungen bei Überweisungen?
    5. Beschränkungen bei Händlergruppen/Branchen?
  4. Welcher Personenkreis erhält derzeit die Bezahlkarte im Landkreis Nordhausen?
  5. Wie viele Personen zählen derzeit zu oben genanntem Personenkreis?
  6. Erhält innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft jede Person eine Bezahlkarte oder wird nur eine Karte ausgestellt?
  7. Besteht die Möglichkeit der Bargeldabhebung? Falls ja, wo liegt das Limit? Falls nein, erfolgt nach wie vor die Taschengeldauszahlung per Termin in der Behörde?
  8. Ist eine Erweiterung des Personenkreises geplant?
  9. Ist eine Evaluation hinsichtlich Einführung, Durchführung und Nutzen unter Berücksichtigung der rechtlich bedenklichen freiheitseinschränkenden Maßnahmen der Bezahlkarte geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?
  10. Welche zusätzlichen Kosten sind dem Landkreis seit der Einführung der Bezahlkarte entstanden? Welche Einsparungen standen dem gegenüber?

Antwort: Beantwortung steht aus.

Ende 2018 beschloss der Kreistag mit rot-rot-grüner Mehrheit die Einführung des Jugendchecks. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung? (Anfrag im Jugendhilfeausschuss gestellt)

Antwort: Der Landkreis war Modellregion und es gab verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung. Über die Corona-Zeit ist das Anliegen aber etwas zum erliegen gekommen und könnte/müsste wieder aufleben gelassen werden.

Auf Grund der besonderen Lage des Kindergartens in Herrmannsacker, wodurch viele Kinder aus einem anderen Sozialraum diesen besuchen, könnte das Jugendamt noch einmal das Gespräch mit Gemeinde und Eltern suchen, um Lösungen zu finden, die beabsichtigte Schließung zu vermeiden? (Anfrage im Jugendhilfeausschuss gestellt)

Antwort: Das Jugendamt versucht bereits in Kontakt mit der Gemeinde Harztor zu kommen. Das gestaltet sich bisher nicht so leicht. Die Kita-Bedarfsplanung soll sich auch an der Lebensgestaltung der Familien orientieren. Aus dieser Sicht wäre der Kindergarten erhaltenswert. Gerade hat das Jugendamt keinen Einblick, welche gravierenden baulichen Mängel überhaupt gegen eine Sanierung und einen Fortbetrieb sprechen würden. Sinkende Geburtenzahlen werden im gesamten Landkreis jedoch zu einem Problem werden.

Bezugnehmend auf den Sanierungsfortschritt im Albert-Kuntz-Sportpark stelle ich an den Landrat folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung:

  1. Welche Baumaßnahmen stehen zur Fertigstellung der Tribüne im Albert-Kuntz-Sportpark noch aus?
  2. Wurden Baumängel am derzeitigen Rohbau festgestellt?
  3. Ist der Termin zur Nutzungsfreigabe für das Jahr 2025 aus heutiger Sicht zu halten? Falls nein, warum nicht und welchen neuen Termin gibt es?
  4. Welcher Rasen soll auf dem Hauptplatz eingesetzt werden?
  5. Ist der Termin zur Fertigstellung des Hauptplatzes im Jahr 2025 aus heutiger Sicht zu halten? Wenn nein, warum nicht und welchen neuen Termin gibt es?

Antwort: ausstehend.

Im Zuge vieler Studiengänge müssen Studierende sogenannte Pflichtpraktika oder Praxissemester absolvieren. In diesem Zusammenhang frage ich den Landrat:

  1. Besteht beim Landratsamt die Möglichkeit sein Pflichtpraktikum/Praxissemester zu absolvieren?
  2. Falls ja,
    1. wie viele Stellen sieht das Landratsamt dafür vor?
    2. Wie viele Studierende absolvieren ihr Pflichtpraktikum/Praxissemester jährlich im Landratsamt?
    3. In welchen Bereichen werden diese Praktika angeboten?
    4. Werden die Praktika bezahlt? Falls ja, in welcher Höhe. Falls nein, warum nicht?
  3. Falls nein, warum nicht?

Antwort: ausstehend.