Energiekrise - wie kommen wir durch den Winter?

Der Eintritt ist frei!

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Die Veranstalter behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.