Linke äußert Unverständnis über Dr. Zeh

In der vergangen Woche stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare. Es rügte die fehlende Möglichkeit der sogenannten Sukzessivadoption in eingetragenen Lebenspartnerschaften und gab dem Gesetzgeber eine Anpassung der rechtlichen Lage auf.

 

Wie nun durch Presseberichte bekannt wurde, trat Dr. Zeh in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Familienverbandes, als Sachverständiger in Karlsruhe auf. Dort argumentierte er gegen die Sukzessivadoption.

 

Die in dem Verfahren geäußerten Positionen sorgen für Unverständnis in der Nordhäuser Linken. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mehr Rechtssicherheit für sogenannte ‚Regenbogenfamilien‘ zu schaffen ausdrücklich“ so Alexander Scharff. Im verhandelten Fall sei es schließlich darum gegangen, Kindern zusätzliche Sicherheit zum Beispiel im Todes- oder Krankheitsfall eines Elternteils zu geben.

 

Unverständlich sei daher die Argumentation Dr. Zehs und des Deutschen Familienverbandes in dem Verfahren. „Wer mit dem Kindeswohl argumentiert, kann die vollwertige Elternschaft beider Elternteile eigentlich nicht ablehnen“ bekräftigt der Vorsitzende des linken Stadtverbandes, Michael Mohr.

 

„Wir schätzen Dr. Zeh als sachorientierten Politiker. Zu diesem Thema haben wir aber eine dezidiert andere Meinung und würden uns wünschen, dass der Oberbürgermeister den in der Union scheinbar einsetzenden Umdenkprozess als Anregung begreift“ äußert sich die Fraktionsvorsitzende der Linken im Stadtrat, Barbara Schencke, abschließend.