Thesenentwurf zur innerparteilichen DemokratieDas Parteiengesetz betont die Mitwirkung der Mitglieder an der Willensbildung der Partei, wobei es sich auf den Schutz der innerparteilichen Minderheiten abhebt. Danach ist das Antragsrecht eines jeden Mitgliedes egal in welcher Ebene „so zu gestalten, dass eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt“. ...
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Eingebracht in die Regionalkonferenz am 10. März 2010 in Sondershausen